
26.10.2026
Eine Leasingablösung in der Schweiz wird relevant, wenn Sie Ihr Leasingfahrzeug vor Vertragsende abgeben oder verkaufen möchten. Entscheidend sind dabei nicht nur die verbleibenden Monatsraten, sondern der aktuelle Ablösebetrag, die Bedingungen Ihres Leasingvertrags und der heutige Marktwert des Fahrzeugs. Wer diese Werte sauber trennt, kann die finanziellen Folgen realistisch beurteilen und die nächsten Schritte geordnet vorbereiten.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug kostenlos bewerten. Nach der Prüfung Ihrer Angaben kann SwissCarMarket ein Kaufangebot erstellen und mit Ihnen klären, wie eine mögliche Leasingablösung abgewickelt wird.
Was bedeutet Leasingablösung?
Bei einer Leasingablösung wird geklärt, unter welchen Bedingungen ein laufender Vertrag vorzeitig beendet und das Fahrzeug freigegeben werden kann. Während der Vertragsdauer bleibt die Leasinggesellschaft in der Regel Eigentümerin des Autos. Der Leasingnehmer kann es deshalb nicht wie ein vollständig bezahltes Fahrzeug frei verkaufen.
Massgebend sind der Vertrag, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuelle Auskunft der Leasinggesellschaft. Eine Fahrzeugbewertung oder eine Anfrage bei einem Händler beendet den Vertrag noch nicht. Erst wenn Zahlungsweg, Betrag und Freigabe schriftlich geklärt sind, kann eine verbindliche Abwicklung vorbereitet werden.
Ablösebetrag, Restwert und offene Leasingraten unterscheiden
Der aktuelle Ablösebetrag
Der Ablösebetrag ist der Betrag, den die Leasinggesellschaft für eine vorzeitige Beendigung zu einem bestimmten Stichtag verlangt. Er kann neben dem noch nicht amortisierten Fahrzeugwert weitere vertraglich vorgesehene Positionen enthalten. Deshalb sollte er nie allein aus den verbleibenden Raten geschätzt werden.
Der vertragliche Restwert
Der Restwert beschreibt den kalkulierten Fahrzeugwert am regulären Vertragsende. Er ist nicht automatisch mit dem heutigen Ablösebetrag identisch und begründet ohne entsprechende Vertragsregelung keinen garantierten Anspruch, das Fahrzeug zu diesem Preis zu kaufen.
Die verbleibenden Monatsraten
Die Summe der ausstehenden Raten ist ebenfalls nicht zwingend der Betrag, der für den vorzeitigen Ausstieg verlangt wird. Gerade zu Beginn eines Leasingvertrags ist der tatsächliche Wertverlust häufig höher als die gleichmässig verteilte Amortisation. Die im Vertrag enthaltene Auflösungstabelle zeigt, welche finanziellen Folgen eine vorzeitige Beendigung haben kann.

Wie fordert man eine Ablöserechnung an?
Kontaktieren Sie die Leasinggesellschaft oder den Händler, über den der Vertrag abgeschlossen wurde. Bitten Sie um eine schriftliche und zeitlich gültige Ablöserechnung. Wenn SwissCarMarket das Fahrzeug übernehmen soll, muss die Rechnung bei den von SwissCarMarket bearbeiteten Fällen auf den korrekten Empfänger ausgestellt sein.
Prüfen Sie insbesondere:
- Name des Vertragsinhabers und Fahrzeugidentifikation
- Gültigkeitsdatum der Berechnung
- vollständiger Ablösebetrag
- Zahlungsempfänger und Zahlungsreferenz
- Voraussetzungen für die Fahrzeugfreigabe
- allfällige weitere vertragliche Kosten
Leisten Sie keine Zahlung aufgrund einer mündlichen Schätzung. Verbindlich ist die schriftliche Auskunft des zuständigen Finanzierungsanbieters.
Warum der Fahrzeugwert ebenso wichtig ist
Die Ablöserechnung beantwortet nur eine Seite der Entscheidung. Zusätzlich benötigen Sie eine realistische Einschätzung des aktuellen Ankaufwerts. Marke, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand, Ausstattung, Servicehistorie, Bereifung, Schäden und Marktnachfrage beeinflussen den Wert.
Ein Inseratspreis vergleichbarer Fahrzeuge entspricht nicht automatisch dem Händlerankaufspreis. Für eine belastbare Gegenüberstellung können Sie Ihr Auto kostenlos in der Schweiz bewerten lassen.

So läuft die Prüfung bei SwissCarMarket ab
- Fahrzeugdaten übermitteln: Modell, Erstzulassung, Kilometerstand, Ausstattung, Zustand und vorhandene Unterlagen angeben.
- Fahrzeug bewerten: SwissCarMarket ermittelt einen möglichen Ankaufspreis auf Grundlage des Fahrzeugs und des Schweizer Marktes.
- Ablöserechnung einholen: Der Leasingnehmer fordert die aktuelle schriftliche Berechnung beim zuständigen Anbieter an.
- Beträge vergleichen: Kaufangebot und Ablösebetrag werden transparent gegenübergestellt.
- Abwicklung bestätigen: Erst nach Zustimmung aller Beteiligten werden Zahlung, Freigabe und Fahrzeugübergabe verbindlich koordiniert.
Die konkrete Zahlungsweise hängt von der Leasinggesellschaft ab. Bei Mercedes-Benz Financial Services kann für von SwissCarMarket bearbeitete Dossiers ein besonderer Zahlungsweg gelten. Die Details werden vor jeder Transaktion geprüft.
Häufige Fragen zur Leasingablösung in der Schweiz
Kann ich den Ablösebetrag selbst berechnen?
Sie können anhand des Vertrags eine erste Orientierung gewinnen. Verbindlich ist jedoch nur die aktuelle, datierte Ablöserechnung der Leasinggesellschaft.
Ist der Restwert gleich dem Ablösebetrag?
Nein. Der Restwert bezieht sich normalerweise auf das reguläre Vertragsende. Der Ablösebetrag wird für einen konkreten früheren Zeitpunkt ermittelt.
Wie lange ist eine Ablöserechnung gültig?
Das Gültigkeitsdatum steht auf der Abrechnung und kann je nach Anbieter variieren. Wird die Frist überschritten, muss meist eine aktualisierte Berechnung verlangt werden.
Was geschieht, wenn der Fahrzeugwert tiefer ist?
Eine Unterdeckung muss vor der Freigabe geregelt werden. Wer die Differenz trägt und wie sie bezahlt wird, wird vor Abschluss schriftlich festgehalten.
Beendet eine Fahrzeugbewertung den Leasingvertrag?
Nein. Die Bewertung ist unverbindlich. Der Vertrag endet erst gemäss der bestätigten Vereinbarung mit der Leasinggesellschaft.
Fazit
Für eine fundierte Leasingablösung benötigen Sie zwei verlässliche Werte: den schriftlich bestätigten Ablösebetrag und den aktuellen Fahrzeugwert. SwissCarMarket bewertet Ihr Fahrzeug und begleitet die koordinierte Abwicklung, sofern Vertrag und Finanzierungsanbieter eine vorzeitige Lösung zulassen.
Weiterführende Informationen: TCS zum Ablauf eines Leasingvertrags · Comparis zur vorzeitigen Vertragsbeendigung




























































